Haftung des Bauunternehmers bei zu niedriger Beton-Kellerwanne
BGH, Urteil vom 26.03.1992 - Aktenzeichen VII ZR 195/91
DRsp Nr. 1993/695
Haftung des Bauunternehmers bei zu niedriger Beton-Kellerwanne
»Eine in sich fehlerfreie, angesichts des Grundwasserstandes jedoch zu niedrige Beton-Kellerwanne braucht neben der Haftung des Architekten für seine Fehlplanung nicht in jedem Falle auch eine Haftung des Bauunternehmers nach sich zu ziehen.«