Der Kläger verlangt von dem Beklagten als Geschäftsführer der R.-Bau-GmbH (Fa. R.) Schadensersatz wegen unterlassener Weiterleitung von Baugeld.
Die Fa. R. schloß 1996 mit der H.-Wohnbau-GmbH einen Generalübernehmervertrag über das Bauvorhaben "Stadtvilla in M." mit 12 von der Fa. R. zu errichtenden Eigentumswohnungen. Der Kläger führte dort als Subunternehmer der Fa. R. vor allem Fliesenarbeiten aus. Die Leistungen des Klägers wurden im wesentlichen im Juni 1997 abgenommen.
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