Die Klägerin ist Eigentümerin eines Hausgrundstücks in der beklagten Gemeinde. Sie verlangt von dieser und der Beklagten zu 1, einem gemeinnützigen Siedlungsunternehmen, Ersatz von Schäden, die sie darauf zurückführt, daß ihr Hausgrundstück am 25. Juli und 15. September 1984 überflutet wurde.
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