OLG München - Urteil vom 30.01.2001
13 U 4744/00
Normen:
BGB § 635 ; HOAI § 73 ; VOB/A § 25 ;
Fundstellen:
BauR 2001, 981
Vorinstanzen:
LG Landshut, vom 25.07.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 55 O 1315/00

Haftung des Fachplaners für Vergabefehler

OLG München, Urteil vom 30.01.2001 - Aktenzeichen 13 U 4744/00

DRsp Nr. 2001/9900

Haftung des Fachplaners für Vergabefehler

Ein von einer Gemeinde eingeschalteter Fachplaner ist nicht verpflichtet, die Einhaltung von Rechtsvorschriften bezüglich der Vergabe zu überwachen. Er haftet daher der Gemeinde nicht auf Schadensersatz, wenn es infolge eines Vergabefehlers zu einer Kürzung von Zuschüssen des Landes kommt.

Normenkette:

BGB § 635 ; HOAI § 73 ; VOB/A § 25 ;

Tatbestand:

Von der Darstellung des Tatbestands wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg.

Der Klägerin steht der geltend gemachte Zahlungsanspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu. Das Landgericht hat daher im Ergebnis zu Recht die Klage abgewiesen.

I.

Der Anspruch ergibt sich nicht aus § 635 BGB oder aus positiver Forderungsverletzung des Ingenieurvertrags. Auch andere Anspruchsgrundlagen können den Zahlungsanspruch der Klägerin nicht rechtfertigen.

1.