Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 25. November 2011 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Klägerin nimmt die Beklagten aus einem Reitunfall in Anspruch.
Der Beklagte zu 3 ist einer der Geschäftsführer der Beklagten zu 1, die Beklagte zu 2 dessen Tochter. Die Beklagte zu 2, die ca. 500 km entfernt in Berlin lebt, ist als Eigentümerin des Pferdes eingetragen, die tatsächliche Gewalt über das Pferd übt jedoch der Beklagte zu 3 aus, der vor Ort lebt.
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