Auf die Berufung der Klägerin wird das am 21.1.2010 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 9.518,73 € zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.5.2006 zu zahlen. Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen, die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerin zu 6%, der Beklagte zu 94% zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin zu 15%, der Beklagte zu 85% zu tragen.
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