KG - Urteil vom 20.02.2001
4 U 5388/98
Normen:
VOB/B § 12;
Fundstellen:
BauR 2001, 1150 (Ls)

Haftung des Unternehmers für Planungsmängel des von dem Auftraggeber eingeschalteten Fachplaners; Prüfungs- und Hinweispflicht des Unternehmers

KG, Urteil vom 20.02.2001 - Aktenzeichen 4 U 5388/98

DRsp Nr. 2001/14062

Haftung des Unternehmers für Planungsmängel des von dem Auftraggeber eingeschalteten Fachplaners; Prüfungs- und Hinweispflicht des Unternehmers

»Hat ein Fachunternehmen die Gewähr für die einwandfreie Ausführung und Funktion einer Heizungsanlage übernommen, kann der Auftraggeber die Abnahme des Werks gemäß § 12 Nr. 3 VOB/B auch dann verweigern, wenn die technische Ausführung der Arbeiten keine Mängel aufweist, die Anlage jedoch infolge von Planungsmängeln unzureichend ist. Dies auch dann, wenn der Unternehmer nach den Vorgaben eines von dem Auftraggeber eingeschalteten Fachplaners arbeitet, solange der Unternehmer Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung vor Erbringung der Leistungen nicht geltend gemacht hat. Von der Prüfung und Mitteilung ist der Unternehmer nur befreit, wenn er auf die größere Fachkenntnis des ihn Anweisenden vertrauen darf.«