BGH vom 19.03.1976
V ZR 146/74
Normen:
BGB § 633, § 634, § 635 ;
Fundstellen:
DB 1976, 958

Haftung des Veräußerers bei unrichtigen Angaben über Eigenschaften eines Bauwerks

BGH, vom 19.03.1976 - Aktenzeichen V ZR 146/74

DRsp Nr. 1996/14760

Haftung des Veräußerers bei unrichtigen Angaben über Eigenschaften eines Bauwerks

Bei fahrlässigen Angaben oder Nichtangaben des Veräußerers über Eigenschaften des Bauwerkes besteht keine Haftung auf Ersatz des Vertrauensschadens, sondern Haftung für Eigenschaften des Bauwerkes allein nach den Gewährleistungsvorschriften der §§ 633 f. BGB.

Normenkette:

BGB § 633, § 634, § 635 ;

Hinweise:

Ebenso: OLG Düsseldorf, BauR 1992, 104.

Fundstellen
DB 1976, 958