Die Kläger begehren Schadensersatz wegen unzutreffender Angaben des Beklagten gegenüber der Baubehörde.
Die Kläger sind jeweils Eigentümer von Reihenhäusern, die einseitig entlang einer von der Hauptstraße abzweigenden Seitenstraße in stehen. Die Seitenstraße ist gemeinsames Privateigentum der Kläger. Auf der anderen Seite wird die Straße durch eine Stützmauer zu einem tieferliegenden Rebflächengelände begrenzt.
Die Häuser wurden im Rohbau in der Zeit von 1974 bis 1976 erstellt und zwar durch die Firma GmbH, , deren Geschäftsführer die Ehefrau des Beklagten und sind.
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