1. Die Berufung der Beklagten zu 2) bis 4) gegen das am 22. Juli 2016 verkündete Teil- und Schlussurteil der Zivilkammer 15 des Landgerichts Berlin -
2. Die Kosten der Berufung haben die Beklagten zu 2) bis 4) zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
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