BGH vom 26.09.1991
II ZR 39/90
Normen:
BauGB § 36 ;
Fundstellen:
DRsp V(527)70Nr. 25
UPR 1992, 105

Haftungsausfüllende Kausalität bei rechtswidrigem Versagen des Einvernehmens der Gemeinde

BGH, vom 26.09.1991 - Aktenzeichen II ZR 39/90

DRsp Nr. 1996/13831

Haftungsausfüllende Kausalität bei rechtswidrigem Versagen des Einvernehmens der Gemeinde

Es fehlt an der Ursächlichkeit für den Schaden, wenn die Bauaufsichtsbehörde die Genehmigung auch aus sachlichen Gründen und nicht nur wegen Fehlens des Einvernehmens versagt hat.

Normenkette:

BauGB § 36 ;
Fundstellen
DRsp V(527)70Nr. 25
UPR 1992, 105