Haftungsausfüllende Kausalität bei rechtswidrigem Versagen des Einvernehmens der Gemeinde
BGH, vom 26.09.1991 - Aktenzeichen II ZR 39/90
DRsp Nr. 1996/13831
Haftungsausfüllende Kausalität bei rechtswidrigem Versagen des Einvernehmens der Gemeinde
Es fehlt an der Ursächlichkeit für den Schaden, wenn die Bauaufsichtsbehörde die Genehmigung auch aus sachlichen Gründen und nicht nur wegen Fehlens des Einvernehmens versagt hat.