VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 08.12.1970
II 852/67
Normen:
BBauG § 130 Abs. 2; GO (Gemeindeordnung Baden-Württemberg) § 24; GO (Gemeindeordnung Baden-Württemberg) § 44;
Fundstellen:
ESVGH 22, 21

Heilung von Verfahrensmängeln bei der Bestimmung von Erschließungsbeiträgen

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.12.1970 - Aktenzeichen II 852/67

DRsp Nr. 2009/19097

Heilung von Verfahrensmängeln bei der Bestimmung von Erschließungsbeiträgen

1. An der schon durch den früheren Badischen Verwaltungsgerichtshof begründeten Rechtsprechung, wonach seit Inkrafttreten des Ortsstraßengesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 20 Febru.a.r 1868 Ortsstraßen nur noch durch planmäßigen Ausbau hergestellt werden konnten, wird festgehalten. 2. Die Entscheidung nach § 130 Abs. 2 BBauG (Bestimmung des Abrechnungsabschnitts - einzelne Erschließungsanlage, Abschnitt einer Erschließungsanlage, Mehrheit von Erschließungsanlagen) ist, ebenso wie die Anordnung der Kostenspaltung, kein Geschäft der laufenden Verwaltung. Ein diesbezüglicher Verfahrensmangel kann auch noch während des Verwaltungsstreitverfahrens durch die Entscheidung des zuständigen Gemeindeorgans geheilt werden.

Normenkette:

BBauG § 130 Abs. 2;