Hemmung der Verjährung bei Unmöglichkeit der Mängelbeseitigung
BGH, Urteil vom 31.05.1976 - Aktenzeichen VII ZR 190/75
DRsp Nr. 1996/14751
Hemmung der Verjährung bei Unmöglichkeit der Mängelbeseitigung
§ 639 Abs. 2BGB, wonach die Verjährung gehemmt ist, solange der Unternehmer den gerügten Mangel prüft, ist auch dann anzuwenden, wenn im Einzelfall eine Mängelbeseitigung nicht möglich ist.