BGH - Urteil vom 15.06.1967
VII ZR 46/66
Normen:
BGB § 639 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BGHZ 48, 108
NJW 1967, 2005
ZfBR 1987, 26
ZfBR 1994, 130, 178, 227, 228

Hemmung der Verjährung des Nachbesserungsanspruchs während Nachbesserungsversuchen des Unternehmers

BGH, Urteil vom 15.06.1967 - Aktenzeichen VII ZR 46/66

DRsp Nr. 1996/15169

Hemmung der Verjährung des Nachbesserungsanspruchs während Nachbesserungsversuchen des Unternehmers

Die Verjährung des Nachbesserungsanspruchs des Bauherrn wegen eines Mangels am Bauwerk ist gem. § 639 Abs. 2 BGB auch dann gehemmt, wenn der Bauunternehmer - in Unkenntnis des wirklichen Mangels - sich auf untaugliche Nachbesserungsversuche an dem als Erscheinungsform des wirklichen Mangels äußerlich sichtbaren Schaden beschränkt (hier: Ausbessern von Putzrissen). Die Hemmung endet, wenn der Unternehmer erklärt, nur für den äußerlich sichtbaren Mangel (Putzrisse) nicht aber für den ihn verursachenden weiteren Mangel einstehen zu wollen.

Normenkette:

BGB § 639 Abs. 2 ;
Fundstellen
BGHZ 48, 108
NJW 1967, 2005
ZfBR 1987, 26
ZfBR 1994, 130, 178, 227, 228