Hemmung der Verjährung durch Prüfung des Werks eines Dritten
BGH, vom 11.05.1978 - Aktenzeichen VII ZR 313/75
DRsp Nr. 1996/14634
Hemmung der Verjährung durch Prüfung des Werks eines Dritten
Die Verjährung wird auch dann nach § 639 Abs. 2BGB gehemmt, wenn der Unternehmer nur das Werk eines Dritten prüfen will, seine Prüfung aber objektiv auch das eigene Werk betrifft und er damit rechnen muß, daß der Besteller von ihm auch die Prüfung des eigenen Werks erwartet.