OLG Hamm - Urteil vom 14.12.1995
17 U 3/94
Normen:
BGB § 639 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DRsp I(138)775d
NJW-RR 1996, 1301
OLGReport-Hamm 1996, 123

Hemmung der Verjährung wegen Prüfung der Mängel durch den Unternehmer

OLG Hamm, Urteil vom 14.12.1995 - Aktenzeichen 17 U 3/94

DRsp Nr. 1997/6578

Hemmung der Verjährung wegen Prüfung der Mängel durch den Unternehmer

»Es ist [für die Verjährungshemmung] grundsätzlich unerheblich, in welcher Form der Unternehmer die Prüfung der Mängel i.S. des § 639 Abs. 2 BGB vornimmt. Entscheidend ist, daß der Besteller durch sein Verhalten davon abgehalten wird, seine Gewährleistungsansprüche zu verfolgen.«

Normenkette:

BGB § 639 Abs. 2 ;

Gründe:

I.