Hemmung der Verjährung wegen Prüfung der Mängel durch den Unternehmer
OLG Hamm, Urteil vom 14.12.1995 - Aktenzeichen 17 U 3/94
DRsp Nr. 1997/6578
Hemmung der Verjährung wegen Prüfung der Mängel durch den Unternehmer
»Es ist [für die Verjährungshemmung] grundsätzlich unerheblich, in welcher Form der Unternehmer die Prüfung der Mängel i.S. des § 639 Abs. 2BGB vornimmt. Entscheidend ist, daß der Besteller durch sein Verhalten davon abgehalten wird, seine Gewährleistungsansprüche zu verfolgen.«