Unter Abänderung des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 17.5.2018 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes -
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Klägerin.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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