Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 13. Mai 2020 - RO 11 K 19.66 - wird abgelehnt.
II.Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 20.803,94 € festgesetzt.
Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung bleibt ohne Erfolg, weil der innerhalb der Begründungsfrist des §
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