Der angefochtene Beschluss wird geändert.
Der Streitwert für das Klageverfahren wird auf 19.200,00 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Beschwerde, mit der die Prozessbevollmächtigten der Kläger aus eigenem Recht (§ 32 Abs. 2 Satz 1 RVG) begehren, den vom Verwaltungsgericht auf bis zu 500,00 Euro festgesetzten Streitwert auf 20.000,00 Euro heraufzusetzen, ist zulässig und im tenorierten Umfang begründet.
Gemäß §
OVG NRW, Beschlüsse vom 19. Mai 2017 -
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|