Hilfsweiser Klageantrag auf Zwischenfeststelung - Arglisteinwand bei abredegemäßer Ersetzung einer beurkundeter Nebenabrede in Grundstückskaufvertrag
BGH, Urteil vom 21.02.1992 - Aktenzeichen V ZR 273/90
DRsp Nr. 1993/781
Hilfsweiser Klageantrag auf Zwischenfeststelung - Arglisteinwand bei abredegemäßer Ersetzung einer beurkundeter Nebenabrede in Grundstückskaufvertrag
»a) Auf Zwischenfeststellung nach § 256 Abs. 2ZPO kann auch hilfsweise für den Fall der Abweisung des Hauptantrages geklagt werden.b) Ist Inhalt des beurkundeten Vertrages der Verkauf eines Grundstücks und der Bau eines Hauses nebst Garage, sollte aber von vornherein statt der Garage zum gleichen Preis ein Duschbad errichtet werden, so kann der Berufung auf den Formmangel dieser Abrede der Arglisteinwand entgegenstehen, wenn der Verkäufer in der Weise vorgeht, daß er über den Preis der nicht erstellten Garage hinaus eine Vergütung für das Duschbad einklagt, dadurch den Käufer zum Nachweis der Nebenabrede zwingt, sodann aber den geführten Beweis dazu ausnutzt, hilfsweise Feststellung der Formnichtigkeit des Vertrages zu beantragen.«