VGH Bayern - Beschluss vom 08.12.2020
22 ZB 19.115
Normen:
BImSchG § 6 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG München, vom 10.07.2018 - Vorinstanzaktenzeichen M 1 K 16.147

Hineinwachsen eines baurechtlich genehmigten Vorhabens in die immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht; Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Erweiterung einer Biogasanlage

VGH Bayern, Beschluss vom 08.12.2020 - Aktenzeichen 22 ZB 19.115

DRsp Nr. 2021/843

Hineinwachsen eines baurechtlich genehmigten Vorhabens in die immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht; Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Erweiterung einer Biogasanlage

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 30.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BImSchG § 6 Abs. 1;

Gründe

I.

Der Kläger erstrebt die Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts München, mit dem seine Klage gegen zwei dem Beigeladenen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigungen zur Erweiterung einer Biogasanlage abgewiesen wurde.

1. Der Kläger ist Eigentümer des Grundstücks FlNr. ... der Gemarkung O. Er hat dort ein Wohnhaus und betreibt auf demselben Grundstück sowie dem daran südlich angrenzenden Grundstück FlNr. ... eine Pferdehaltung. Diese wurde bezogen auf das Grundstück FlNr. ... mit Bescheid des Landratsamts A. vom 13. November 2017 bauaufsichtlich genehmigt.