VG Braunschweig, vom 26.04.1983 - Vorinstanzaktenzeichen 2 A 133/82
OVG Niedersachsen, vom 22.01.1986 - Vorinstanzaktenzeichen 9 A 106/83
Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer Anlage [hier: Parkfläche]
BVerwG, vom 24.09.1987 - Aktenzeichen 8 C 75.86
DRsp Nr. 1992/5397
Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer Anlage [hier: Parkfläche]
1. Eine Anlage ist als Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 BBauG beitragsfähig nur, wenn sie in ihrer Erschließungsfunktion einem (Abrechnungsgebiet) Gebiet zuzuordnen ist, das hinsichtlich des Kreises der erschlossenen und folglich beitragspflichtigen Grundstücke hinreichend genau und überzeugend abgegrenzt werden kann (im Anschluß an das Urteil vom 25. November 1981 - BVerwG 8 C 16.81 u.a. - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 36 S. 1 ff).2. Eine hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der durch eine selbständige öffentliche Parkfläche im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 3 BBauG erschlossenen Grundstücke von den durch sie nicht erschlossenen Grundstücken ist in der Regel nicht möglich.