VG Bayreuth, vom 26.02.1976 - Vorinstanzaktenzeichen B 84 - II/75
VGH Bayern, vom 06.09.1976 - Vorinstanzaktenzeichen 108 VI 76
Hinreichende Bestimmung der Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage in der Erschließungsbeitragssatzung; etwa vorgesehene Beleuchtung
BVerwG, Urteil vom 14.12.1979 - Aktenzeichen IV C 85.76
DRsp Nr. 1996/15924
Hinreichende Bestimmung der Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage in der Erschließungsbeitragssatzung; "etwa vorgesehene Beleuchtung"
In einer Erschließungsbeitragssatzung ist die Bezeichnung "etwa vorgesehene Beleuchtung" als Merkmal der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage nicht hinreichend bestimmt. Daraus folgt jedoch nicht die Ungültigkeit der Regelung der Herstellungsmerkmale insgesamt, sondern nur, daß die Beleuchtung in der betreffenden Gemeinde nicht zur erstmaligen Herstellung der Erschließungsanlagen gehört und daher die insoweit entstandenen Kosten nicht zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand gemäß § 128 Abs. 1 Nr. 2 BBauG zählen (im Anschluß an das Urteil vom 2. Dezember 1977 - BVerwG IV C 55.75 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 25).
Normenkette:
BBauG § 132 Nr. 4;
Gründe:
I.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.