Die Revision der Antragstellerin gegen das Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 10. April 2013 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
I
Die Beteiligten streiten um die Wirksamkeit des Bebauungsplans L. 53 der Antragsgegnerin.
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