BGH vom 20.03.1975
VII ZR 221/73
Normen:
VOB/B § 4;
Fundstellen:
BauR 1975, 341

Hinweispflicht des Auftragnehmers gegenüber nachfolgenden Unternehmern

BGH, vom 20.03.1975 - Aktenzeichen VII ZR 221/73

DRsp Nr. 1998/2469

Hinweispflicht des Auftragnehmers gegenüber nachfolgenden Unternehmern

Der erste Unternehmer ist nach Treu und Glauben verpflichtet, den zweiten, auf die Vorleistung aufbauenden Unternehmer auf die Beschaffenheit seiner Vorleistung hinzuweisen, wenn erkennbar die Gefahr besteht, daß der zweite Unternehmer auch bei Anwendung der anerkannten Regeln der Technik nicht zu erkennen vermag, ob die Vorleistung des anderen Unternehmers für ihn eine geeignete Arbeitsgrundlage ist und in welcher Weise er seine eigene Leistung fachgerecht der Vorleistung anzupassen hat, um Mängel zu vermeiden.

Normenkette:

VOB/B § 4;

Hinweise:

Ebenso OLG Köln, NJW-RR 1994, 1045.

Fundstellen
BauR 1975, 341