BGH vom 29.11.1973
VII ZR 179/71
Normen:
VOB/B § 4;
Fundstellen:
BauR 1974, 128
NJW 1974, 188

Hinweispflicht des Auftragnehmers nach auf einen Hinweis erfolgter Änderung der Planung

BGH, vom 29.11.1973 - Aktenzeichen VII ZR 179/71

DRsp Nr. 1998/2477

Hinweispflicht des Auftragnehmers nach auf einen Hinweis erfolgter Änderung der Planung

Hat der Auftragnehmer auf Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung hingewiesen und ist darauf die Planung geändert worden, so muß er erneut prüfen, ob nach der nunmehr vorgesehenen Art der Ausführung das Bauwerk mangelfrei erstellt werden kann. Bestehen auch dagegen Bedenken, so muß er darauf erneut hinweisen.

Normenkette:

VOB/B § 4;

Hinweise:

Entstehende Mehrkosten hat der Auftraggeber zu tragen (BGH, BauR 1976, 430, 432).