Vorstehendes gilt entsprechend bei fehlerhafter Planungsleistung von Sonderfachleuten (OLG Hamm, BauR 1992, 78 für fehlerhaft arbeitenden Vermessungsingenieur). Keine quotenmäßige Haftungsverteilung erfolgt bei Ausführungsfehler durch Bauunternehmer und gleichzeitiger Aufsichtsverletzung des Architekten.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|