OLG Celle - Urteil vom 22.05.2001
16 U 70/01
Normen:
BGB §§ 633, 634, 648 ; ZPO §§ 287, 935 ;
Fundstellen:
BauR 2001, 1623

Höhe der Bauhandwerkersicherungshypothek bei Mängeln der Bauleistung

OLG Celle, Urteil vom 22.05.2001 - Aktenzeichen 16 U 70/01

DRsp Nr. 2001/15167

Höhe der Bauhandwerkersicherungshypothek bei Mängeln der Bauleistung

Vor der Abnahme des Bauwerks besteht ein Anspruch auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek, wenn glaubhaft gemacht ist, daß die erbrachte Leistung im wesentlichen mängelfrei ist. Verbleiben einzelne Mängel, so kann das Gericht den zur Beseitigung erforderlichen Aufwand schätzen und von der zu sichernden Forderung in Abzug bringen.

Normenkette:

BGB §§ 633, 634, 648 ; ZPO §§ 287, 935 ;
Fundstellen
BauR 2001, 1623