Höhe der Bauhandwerkersicherungshypothek bei Mängeln der Bauleistung
OLG Celle, Urteil vom 22.05.2001 - Aktenzeichen 16 U 70/01
DRsp Nr. 2001/15167
Höhe der Bauhandwerkersicherungshypothek bei Mängeln der Bauleistung
Vor der Abnahme des Bauwerks besteht ein Anspruch auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek, wenn glaubhaft gemacht ist, daß die erbrachte Leistung im wesentlichen mängelfrei ist.Verbleiben einzelne Mängel, so kann das Gericht den zur Beseitigung erforderlichen Aufwand schätzen und von der zu sichernden Forderung in Abzug bringen.