Auf die Beschwerde der Kostenschuldnerin wird der Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - vom 27. Februar 2018 (Bl. 618 GA) aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats an das Landgericht Düsseldorf zurückverwiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Die Beschwerde der Kostenschuldnerin ist gemäß §
I.
Die angefochtene Entscheidung führt aus, die Zeugen A. und B. könnten eine Vergütung nach §
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|