Die Antragstellerin wendet sich gegen die 1. Änderung des Bebauungsplanes der Antragsgegnerin Nr. S-317 (Scheibenweg/Südweg/Heimsweg), mit der aus Anlass ihres Bestrebens, den Werbeturm für ihr Schnellrestaurant von 9,50 m auf 25,00 m zu erhöhen, die Höhe (fast) aller im Änderungsbereich zu errichtenden baulichen Anlagen auf 10,50 m beschränkt worden ist.
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