Honoraransprüche des Architekten bei nicht realisiertem Bauvorhaben
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 27.05.1999 - Aktenzeichen 1 U 188/97
DRsp Nr. 2000/5399
Honoraransprüche des Architekten bei nicht realisiertem Bauvorhaben
Der Bauherr kann dem Honoraranspruch des Architekten nach Aufgabe eines Bauvorhabens nicht entgegenhalten, der Anspruch sei mangels Nachbesserung der an sich mangelhaften Leistung nicht fällig.