LG Düsseldorf, vom 25.06.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 391/16
OLG Düsseldorf, vom 24.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen I-5 U 222/19
Honorarvereinbarung auf Grundlage der Mindestsätze der HOAI im Verhältnis zwischen Privatpersonen
BGH, Urteil vom 03.11.2022 - Aktenzeichen VII ZR 724/21
DRsp Nr. 2022/17615
Honorarvereinbarung auf Grundlage der Mindestsätze der HOAI im Verhältnis zwischen Privatpersonen
1. Aus dem Unionsrecht folgt keine Verpflichtung, das gegen Art. 15 Abs. 1, Abs. 2 Buchst. g und Abs. 3 der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt verstoßende verbindliche Mindestsatzrecht der HOAI (1996/2002) im Rahmen eines Rechtsstreits, in dem sich ausschließlich Privatpersonen gegenüberstehen, unangewendet zu lassen (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 18. Januar 2022 - C-261/20, BauR 2022, 527 = NZBau 2022, 103 - Thelen Technopark Berlin und BGH, Urteil vom 2. Juni 2022 - VII ZR 174/19, BauR 2022, 1515 = NZBau 2022, 530).2. § 4HOAI (1996/2002) kann nicht richtlinienkonform dahin ausgelegt werden, dass die Mindestsätze der HOAI im Verhältnis zwischen Privatpersonen grundsätzlich nicht mehr verbindlich sind und daher einer die Mindestsätze unterschreitenden Honorarvereinbarung nicht entgegenstehen.
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