VG Oldenburg, vom 11.01.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 4 A 1049/92
OVG Niedersachsen, vom 13.05.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 6 L 1093/94
Immissionsschutzrecht - Läuten von Kirchenglocken, Maßgeblichkeit von Lautstärke und Lästigkeit des Einzelgeräusches und damit des Wirkpegels
BVerwG, Beschluß vom 02.09.1996 - Aktenzeichen 4 B 152.96
DRsp Nr. 1996/28854
Immissionsschutzrecht - Läuten von Kirchenglocken, Maßgeblichkeit von Lautstärke und Lästigkeit des Einzelgeräusches und damit des Wirkpegels
»1. Liturgisches Glockengeläute (hier: dreimal tägliches Angelusläuten) stellt im herkömmlichen Rahmen regelmäßig keine erhebliche Belästigung, sondern eine zumutbare, sozialadäquate Einrichtung dar (wie BVerwGE 68, 62).2. Für die Frage der Zumutbarkeit des Angelusläutens ist in erster Linie auf die Lautstärke und Lästigkeit des Einzelgeräusches und damit auf den Wirkpegel abzustellen, während die Mittelwertbildung an Bedeutung zurücktritt.«