VG Karlsruhe, vom 17.09.1980 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 35/80
VGH Baden-Württemberg, vom 10.03.1981 - Vorinstanzaktenzeichen 10 S 2339/80
Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen liturgische Glockengeläute
BVerwG, Urteil vom 07.10.1983 - Aktenzeichen 7 C 44.81
DRsp Nr. 1996/28185
Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen liturgische Glockengeläute
1. Für die Klage eines Nachbarn gegen das liturgische Glockengeläute einer als Körperschaft des öffentlichen Rechtes anerkannten Kirche ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.2. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1BImSchG ist auf Schallimmissionen durch kirchliches Glockenläuten anwendbar.3. Geräuschimmissionen durch liturgisches Glockengeläute der Kirchen im herkömmlichen Rahmen sind regelmäßig keine erhebliche Belästigung im Sinne des § 3 Abs. 1BImSchG, sondern eine zumutbare, sozialadäquate Einwirkung.