Das Verfahren wird eingestellt.
II.Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen.
III.Der Streitwert wird auf 30.000,-- Euro festgesetzt.
Die Klägerin hat den Rechtsstreit mit Schriftsatz vom 5. August 2021 in der Hauptsache für erledigt erklärt. Die Beigeladene und der Beklagte haben der Erledigungserklärung jeweils schriftsätzlich zugestimmt. In entsprechender Anwendung von §
Gemäß §
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