Inanspruchnahme von Flächen Dritter zur Erweiterung eines Friedhofs)
OVG Niedersachsen, Urteil vom 07.06.2000 - Aktenzeichen 1 K 5240/98
DRsp Nr. 2001/3384
Inanspruchnahme von Flächen Dritter zur Erweiterung eines Friedhofs)
»Bei der Planung der Erweiterung eines Friedhofs darf die Möglichkeit der Wiederbelegung aufgelassener Gräber, die allgemeine Verkürzung der Belegungsdauer und die vermehrte Nachfrage nach Urnenbeisetzungen nicht unberücksichtigt bleiben, wenn die Erweiterung Flächen Dritter in Anspruch nehmen soll.«