Die klagende deutsche Bank nimmt die Beklagten - eine französische Aktiengesellschaft (Societé anonyme) und den Präsidenten ihres Verwaltungsrats - im Urkundenprozeß aus mehreren Zahlungszusagen in Anspruch.
I. Die Beklagte zu 1), die sich zu 51 % an der deutschen L. GmbH (fortan: L.) beteiligt hatte, verpflichtete sich gegenüber der Klägerin in mehreren von dieser entworfenen Urkunden in französischer Sprache zur Zahlung von 1.500.000 DM und weiteren 500.000 DM, um Darlehen der Klägerin an die L. zu sichern.
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