OLG Frankfurt/Main, vom 24.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 24 U 156/05
LG Darmstadt, vom 12.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 17 O 187/03
Inhalt und Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen einen Architekten wegen Mängel der Planung oder Bauüberwachung
BGH, Urteil vom 11.10.2007 - Aktenzeichen VII ZR 65/06
DRsp Nr. 2007/21999
Inhalt und Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen einen Architekten wegen Mängel der Planung oder Bauüberwachung
»Haben sich Mängel der Planung oder Bauüberwachung bereits im Bauwerk verkörpert, setzt der Schadensersatzanspruch gegen den Architekten grundsätzlich nicht voraus, dass diesem Gelegenheit gegeben wurde, die Mängel seiner Planung oder des Bauwerks zu beseitigen. Der Schadensersatzanspruch kann deshalb nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, die Mängel seien nicht gerügt worden.«