OVG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 17.05.2023
1 C 10592/22.OVG
Normen:
BauGB § 2 Abs. 3; BauGB § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; BauGB § 215 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
D_V 2023, 973
NVwZ-RR 2023, 787

Inhaltliche Anforderungen an eine ordnungsgemäße Darlegung des die Verletzung einer Verfahrensvorschrift begründenden Sachverhalts; Ermittlung und Bewertung der für die Abwägung bedeutsamen Belange; Existenzgefährdung eines Inhabers eines Pferdehofs mit Gastronomie im Außenbereich durch Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets im Bebauungsplan

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.05.2023 - Aktenzeichen 1 C 10592/22.OVG

DRsp Nr. 2023/8478

Inhaltliche Anforderungen an eine ordnungsgemäße Darlegung des die Verletzung einer Verfahrensvorschrift begründenden Sachverhalts; Ermittlung und Bewertung der für die Abwägung bedeutsamen Belange; Existenzgefährdung eines Inhabers eines Pferdehofs mit Gastronomie im Außenbereich durch Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets im Bebauungsplan

1. Die inhaltlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Darlegung des die Verletzung einer Verfahrensvorschrift begründenden Sachverhalts im Sinne des § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind mit Blick auf deren Funktion zu bestimmen, die Gemeinde mit gezielten Informationen auf den aus Sicht des Antragstellers problematischen Sachverhalt aufmerksam zu machen und ihr so die Prüfung zu ermöglichen, ob der geltend gemachte Fehler tatsächlich besteht und wie er gegebenenfalls behoben werden kann (sog. Anstoßfunktion).2. Erforderlich ist dazu eine substantiierte und konkretisierte Rüge; pauschale Rügen, allgemein gehaltene Vorhaltungen und andere unbestimmte Äußerungen reichen nicht aus.