OVG Niedersachsen - Beschluss vom 19.12.2012
1 MN 164/12
Normen:
BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 8 Abs. 2 S. 1; BauGB § 35 Abs. 3 S. 3;
Fundstellen:
AUR 2013, 196
BauR 2013, 922
NVwZ-RR 2013, 357
NVwZ-RR 2013, 6
ZfBR 2013, 379

Inhaltliche Anforderungen an einen Bebauungsplan bei Einschränkung der Tierhaltung in einem für sie nach § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB im Flächennutzungsplan dargestellten Vorranggebiet

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19.12.2012 - Aktenzeichen 1 MN 164/12

DRsp Nr. 2013/2754

Inhaltliche Anforderungen an einen Bebauungsplan bei Einschränkung der Tierhaltung in einem für sie nach § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB im Flächennutzungsplan dargestellten Vorranggebiet

Je weiter Tierhaltung in einem für sie nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB im Flächennutzungsplan dargestellten Vorranggebiet eingeschränkt werden soll, desto gewichtiger müssen die städtebaulichen Gründe sein, welche die Gemeinde für einen Bebauungsplan anführen kann, in dem sie diese Nutzung reglementiert.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 8 Abs. 2 S. 1; BauGB § 35 Abs. 3 S. 3;

Gründe

I.

Der Antragsteller stellt der D. eine Ackerfläche zum Zwecke der Errichtung einer Hähnchenmastanlage zur Verfügung und wendet sich gegen den im Betreff genannten Bebauungsplan, mit welchem neue Standorte für Vorhaben der Tierhaltung großflächig ausgeschlossen werden.