Die Beteiligten zu 1) und 2), zu deren Gunsten Auflassungsvormerkungen für die im Umlegungsgebiet "Augsburger Straße" gelegenen Grundstücke FlNr. 705, 705/1 und 705/2 (Grundfläche 12.310 qm) im Grundbuch eingetragen sind, wenden sich mit ihrem Auftrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den Umlegungsplan, der vom Umlegungsausschuß der Beteiligten zu 3) am 14. Juli 1981 aufgestellt wurde.
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