Internationale Zuständigkeit bei Werklohnklage nach Einheitskaufrecht
BGH, Beschluß vom 26.03.1992 - Aktenzeichen VII ZR 258/91
DRsp Nr. 1993/692
Internationale Zuständigkeit bei Werklohnklage nach Einheitskaufrecht
»Zur Frage, ob die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte auf Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ (Erfüllungsortsgerichtsstand) oder Art. 17 EuGVÜ (Gerichtsstandsvereinbarung) gestützt werden kann, wenn es um die Werklohnklage eines Lieferanten mit Sitz in Deutschland gegen einen Abnehmer mit Sitz in England aus einem Werklieferungsvertrag geht, der Einheitskaufrecht unterliegt.«