Mit ihrer Klage auf Zahlung restlichen Werklohns wendet sich die Klägerin gegen die von der Beklagten vorgenommene Kürzung von Einheitspreisen für Nachträge im Rahmen eines zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrages zur Instandsetzung der W..........brücke im Abschnitt I.............. Grundlage des von der Klägerin nach erfolgter Ausschreibung vorgelegten Angebots von 3.478.476,33 DM war ein kalkulierter Mittellohn von 64,50 DM. Mittellöhne in dieser Größenordnung hatte die Klägerin bereits vorher ihren Angeboten an die Beklagte im Hinblick auf andere Bauvorhaben zu Grunde gelegt.
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