Auf die Rechtsbeschwerden der Nebenbetroffenen zu 1 und 3 bis 7 sowie der Betroffenen zu 1 und 5 wird das Urteil des 4. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 15. April 2013 in den Bußgeldaussprüchen mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
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