OLG Düsseldorf, vom 18.11.2015 - Vorinstanzaktenzeichen Vl-Kart 6/14 (V)
Kartellrechtliche Prüfung einer Behinderung durch Konditionenmissbrauch durch EDEKA gegenüber Sektherstellern; Aufforderung zum Bestwertabgleich und zur Anpassung der Zahlungsziele durch ein marktbeherrschendes oder marktstarkes Unternehmen; Sachliche Rechtfertigung der von einem Normadressaten verlangten Vorteile; Offensichtliches Missverhältnis zwischen Forderung und Grund oder angebotener Gegenleistung; Gesamtbetrachtung der vom Normadressaten verlangten Konditionen für die Prüfung der Leistungsgerechtigkeit einer Forderung
BGH, Beschluss vom 23.01.2018 - Aktenzeichen KVR 3/17
DRsp Nr. 2018/2375
Kartellrechtliche Prüfung einer Behinderung durch Konditionenmissbrauch durch EDEKA gegenüber Sektherstellern; Aufforderung zum "Bestwertabgleich" und zur "Anpassung der Zahlungsziele" durch ein marktbeherrschendes oder marktstarkes Unternehmen; Sachliche Rechtfertigung der von einem Normadressaten verlangten Vorteile; Offensichtliches Missverhältnis zwischen Forderung und Grund oder angebotener Gegenleistung; Gesamtbetrachtung der vom Normadressaten verlangten Konditionen für die Prüfung der Leistungsgerechtigkeit einer Forderung
GWB 2013 § 19 Abs. 2 Nr. 5a) Die Feststellung, dass ein marktbeherrschendes oder marktstarkes Unternehmen ein anderes Unternehmen aufgefordert hat, ihm ohne sachlich gerechtfertigten Grund Vorteile zu gewähren, setzt nicht voraus, dass der Normadressat eine Besserstellung gegenüber seinen Wettbewerbern verlangt hat.b) Die sachliche Rechtfertigung der von einem Normadressaten verlangten Vorteile kann nicht damit begründet werden, bei der Forderung fehle es an einer Ausnutzung der Marktmacht des Normadressaten.
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