Kartellrechtswidrigkeit der Erhebung des vertraglich wirksamen vereinbarten Entgelts für die Mitnutzung von Kabelkanalanlagen
OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.03.2018 - Aktenzeichen U (Kart) 7/16
DRsp Nr. 2019/1883
Kartellrechtswidrigkeit der Erhebung des vertraglich wirksamen vereinbarten Entgelts für die Mitnutzung von Kabelkanalanlagen
1. Der Eigentümer von Kabelkanalanlagen missbraucht nicht seine Marktmacht, wenn er von dem Kabelnetzbetreiber das für die Mitbenutzung der Anlagen unter Wettbewerbsbedingungen ausgehandelte und vertraglich wirksam vereinbarte Mitbenutzungsentgelt verlangt.
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