Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Wert des Verfahrens wird auf 6.861,46 € festgesetzt.
Der Beklagte mietete von der Klägerin mit Wirkung vom 01.06.1982 eine in der H-Straße ###, ####1 C, gelegene 4-Zimmer Wohnung an.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|