OLG Stuttgart, Beschluß vom 06.07.1994 - Aktenzeichen 9 W 12/94
DRsp Nr. 1995/9193
Kein Anwaltszwang für Kostenantrag
Ein Kostenantrag im selbständigen Beweisverfahren kann nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, er sei von einem beim (Land-) Gericht nicht postulationsfähigen Anwalt gestellt.