OLG Stuttgart - Beschluß vom 06.07.1994 (9 W 12/94)
Es kann nicht Sinn des Gesetzes sein, die Möglichkeit zu öffnen, das selbständige Beweisverfahren ohne beteiligte zugelassene Anwälte durchzuführen, den Kostenantrag nach Beendigung des Verfahrens aber an strengere [...]