OLG Oldenburg - Beschluß vom 06.06.1994 (5 W 57/94)
Gem. § 485 ZPO a.F. konnte eine Beweissicherung nur angeordnet werden, wenn der gegenwärtige Zustand einer Sache festgestellt werden sollte und der Antragsteller ein rechtliches Interesse an dieser Feststellung hatte. [...]